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   LSG Bayern, 16.01.2014 - L 6 R 853/12   

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https://dejure.org/2014,2280
LSG Bayern, 16.01.2014 - L 6 R 853/12 (https://dejure.org/2014,2280)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16.01.2014 - L 6 R 853/12 (https://dejure.org/2014,2280)
LSG Bayern, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - L 6 R 853/12 (https://dejure.org/2014,2280)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berücksichtigung einer durch unterbliebene Arbeitslosmeldung unterbrochene Zeit der Arbeitslosigkeit als Überbrückungszeit auf die für die Gewährung von Altersrente für schwerbehinderte Menschen erforderliche Wartezeit

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 30/02 R

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - besondere versicherungsrechtlichen

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2014 - L 6 R 853/12
    Das Vorliegen von Arbeitsunfähigkeit i.S.v. § 58 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI beurteilt sich jedenfalls im ersten Dreijahreszeitraums des § 48 Abs. 2 Nr. 1 SGB V nach der zuletzt ausgeübten Beschäftigung bzw. bei zwischenzeitlich beendetem Beschäftigungsverhältnis nach hinsichtlich Art und körperlichen Anforderungen vergleichbaren Tätigkeiten (vgl. BSG Urteil vom 21.2.2004, Az: B 5 RJ 30/02 R).

    Auch eine während der Arbeitsunfähigkeit eingetretene Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird insoweit nicht unmittelbar schädlich, sondern führt erst nach Beendigung des ersten Dreijahreszeitraums im Sinne von § 48 Abs. 2 Nr. 1 SGB 5 zu einem Wegfall dieses insoweit bestehenden "krankenversicherungsrechtlichen Berufsschutzes" (Kassler Kommentar, Gürtner, Rn. 3 zu § 58 SGB VI; Fichte in Hauck/ Noftz, SGB VI K § 58, Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 30/02 R; Urteil vom 25.02.2010, B 13 R 116/08 R).

  • BSG, 25.11.1981 - 5a/5 RKn 6/79
    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2014 - L 6 R 853/12
    Eine Überbrückungszeit ist auch dann anzunehmen, wenn die unterschiedliche Beurteilung von Arbeitsfähigkeit durch verschiedene Sozialleistungsträger nicht alleine auf unterschiedlichen medizinische Erwägungen sondern vor allem auf unterschiedlichen Begrifflichkeiten der anzuwendenden Vorschriften beruht (Fortführung: BSG, Urteil v. 25.11.1991, Az: 5a/5 RKn 6/79).

    Das Bundessozialgericht hat in einem vergleichbaren Fall mit Urteil vom 25.11.1981 (5a/5 RKn 6/79) festgestellt, dass bei einer solchen, zu begründeten Zweifeln an der eigenen Arbeitsfähigkeit Anlass gebenden Sachlage, ein Überbrückungstatbestand gegeben ist, da vom Versicherten weder eine Arbeitsaufnahme noch eine Meldung beim Arbeitsamt verlangt werden kann.

  • BSG, 25.02.2010 - B 13 R 116/08 R

    Anrechnungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Krankheit -

    Auszug aus LSG Bayern, 16.01.2014 - L 6 R 853/12
    Auch eine während der Arbeitsunfähigkeit eingetretene Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses wird insoweit nicht unmittelbar schädlich, sondern führt erst nach Beendigung des ersten Dreijahreszeitraums im Sinne von § 48 Abs. 2 Nr. 1 SGB 5 zu einem Wegfall dieses insoweit bestehenden "krankenversicherungsrechtlichen Berufsschutzes" (Kassler Kommentar, Gürtner, Rn. 3 zu § 58 SGB VI; Fichte in Hauck/ Noftz, SGB VI K § 58, Rn. 23 ff.; BSG, Urteil vom 25.02.2004, B 5 RJ 30/02 R; Urteil vom 25.02.2010, B 13 R 116/08 R).
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